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MedienmitteilungVeröffentlicht am 30. Oktober 2025

Ehemaliges Munitionslager Mitholz: Plangenehmigungsverfahren startet ab Mitte 2026

Bern, 30.10.2025 — Derzeit laufen verschiedene Arbeiten im Talboden von Mitholz. Räumspezialisten des Kommando KAMIR haben erste Flächenräumungen durchgeführt. Für die Munitionsräumung sind Räumziele definiert, die auf Basis der geplanten Flächennutzung angewendet werden. Das Plangenehmigungsverfahren für die Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz ist ab Mitte 2026 geplant. Damit die Bauarbeiten zeitlich mit dem Vollausbau des Lötschberg-Basistunnels abgestimmt werden können, ist eine gestaffelte Durchführung vorgesehen.

Die lokalen Steinschlagschutzmassnahmen und temporäre Verfüllung der Hohlräume im ehemaligen Bahnstollen wurden im Juni 2025 abgeschlossen. Bis zur endgültigen Räumung der Munitionsrückstände ist das Risiko damit bestmöglich gesenkt und der ehemalige Bahnstollen nicht mehr zugänglich. Die laufenden Arbeiten konzentrieren sich auf den Aussenbereich der Anlage und die Flächen im Talboden. Um die Sicherheit zu gewährleisten, wurden verschiedene Steinschlagschutzmassnahmen mit Netzen und Dämmen umgesetzt. Weitere Bodenuntersuchungen mit Baggerschlitzen sollen vertiefte Erkenntnisse zur Munitions- und Schadstoffbelastung in der Fläche bringen. Die Räumspezialisten des Kommando KAMIR haben ca. 150'000 m2 Wiesen im Talboden nach Munitionsrückständen abgesucht und mit der Munitionsräumung in den Auswurfbereichen des Explosionsereignisses von 1947 begonnen. Bis Ende September 2025 wurde in zwei Räumbereichen die Fläche von rund 30'000 m2 geräumt, was rund 4 Fussballfeldern entspricht. Insgesamt wurden 69 Munitionsobjekte mit Kalibern grösser 20 Millimeter geborgen. Im stark belasteten Auswurfbereich «Im Bode» neben dem Schulhaus Mitholz wurden auf einer Räumfläche in der Grösse eines Fussballfeldes rund 50 Granaten mit Kalibern 4,7 bis 10,5 Zentimetern in einer Tiefe bis 30 Zentimetern geräumt.

Definition von Räumzielen

Nach dem Explosionsereignis 1947 waren die Munitionsrückstände grossflächig verteilt. Bei der Explosion ist die aus der Anlage herausgeschleuderte Munition bis zu mehrere hundert Meter weit geflogen und bis 1 Meter tief in den Boden eingedrungen. Teilweise wurden Munitionsrückstände auch durch spätere Naturereignisse und mit Baumassnahmen an andere Stellen verfrachtet oder überdeckt. Nach dem Explosionsereignis 1947 wurden die Auswurfbereiche geräumt. Die verbliebene Munitionsbelastung konnte mit den damals verfügbaren Minensuchgeräten nicht festgestellt werden.

Für die Baustellenbereiche, sowie Weide- und Waldflächen wurden differenzierte Räumziele definiert. Mit diesen wird sichergestellt, dass die wertvollen landwirtschaftlichen Nutzflächen durch die Munitionsräumung möglichst wenig beeinträchtig werden. Basierend auf der geplanten Projektnutzung werden den Flächen Räumziele zugewiesen. Mit diesen Räumzielen wird insbesondere sichergestellt, dass nach der Räumung das heutige Risiko für Anwohner und Durchreisende bestmöglich reduziert ist. Trotz sorgfältiger Planung und Durchführung der Räumung mittels moderner Detektionssystemen und Auswertungssoftware lässt sich das Vorkommen verbliebener Munitionsobjekte nicht gänzlich ausschliessen. Insbesondere in den Weideflächen und im Wald verbleibt ein Restrisiko für vereinzelte Munitionsrückstände im Untergrund. Deshalb muss bei Erd- und Tiefbauarbeiten auch nach Abschluss der Räumung des ehemaligen Munitionslagers eine vorsorgliche Begleitung der jeweiligen Arbeiten durch das Kommando KAMIR erfolgen.

Besondere Sicherheitsmassnahmen bei Bodeneingriffen

Die Durchführung von Bauarbeiten im munitionsbelasteten Untergrund erfordert besondere Schutz und Sicherheitsmassnahmen. Aushubarbeiten sind in diesen Bereichen mit Einsatz von gehärteten bzw. ferngesteuerten Baumaschinen geplant. Für den Schutz von Drittpersonen müssen die Arbeitsbereiche mit Splitterschutzmassnahmen abgeschirmt werden. Bei Munitionsverdacht sind Splitterschutzmassnahmen auch im gesamten Materialbewirtschaftungsprozess vom Aushub, Auflad, Transport, Zwischenlagerung bis zur Materialtrennung erforderlich. Für die Materialverarbeitung können branchenübliche Bodenwaschanlagen genutzt werden. Jedoch müssen die Munitionsrückstände vorgängig in einer geschützten Materialtrenn- und Siebanlage aus dem Aushubmaterial entfernt werden.

Gestaffeltes Bewilligungsverfahren für die Räummassnahmen

Als planungsrechtliche Grundlage für die Räumung des ehemaligen Munitionslager Mitholz wurde 2022 das Sachplan-Objektblatt Mitholz durch den Bundesrat genehmigt. Sämtliche mit dem Projekt verbundenen baulichen Massnahmen werden im Rahmen eines militärischen Plangenehmigungsverfahrens beurteilt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit den daraus abgeleiteten begleitenden Umweltmassnahmen ist Teil des Verfahrens. Im Rahmen des ordentlichen Plangenehmigungsverfahrens wird das Projektdossier öffentlich aufgelegt. Dabei werden die zuständigen Behörden von Bund, Kanton und Gemeinde einbezogen und auch die Bevölkerung hat die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.

Ab Mitte 2026 wird das Plangenehmigungsverfahren in Etappen gestartet. In der ersten Etappe wird das Gesamtprojekt mit dem Umweltverträglichkeitsbericht vorgestellt und die Plangenehmigung für die Schutzbauten Bahn beantragt. Für die Genehmigung der weiteren Etappen muss die Planung in verschiedenen Bereichen - unter anderem der Materialbewirtschaftung, Schadstoffbehandlung und Wasserbau - weiter vertieft werden. Als nächste Etappe ist die Genehmigung für die Schutzbauten Strasse und die Durchführung der Räumung vorgesehen. Der Start der zweiten Etappe hängt dabei von der Plangenehmigung der ersten Etappe und dem Verlauf der weiteren Planung ab.