Preiserhöhungen und mehr Importpakete führen zu Umsatzwachstum im Postmarkt
Bern, 16.06.2025 — Der Schweizer Postmarkt verzeichnete 2024 eine der stärksten Umsatzwachstumsraten der letzten Jahre. Haupttreiber dieser Entwicklung waren Preisanpassungen sowie die Importpaketmengen, die stark zunahmen. Gleichzeitig setzte sich der strukturelle Rückgang der Brief- und Zeitungsmengen deutlich fort. Im Berichtsjahr erfüllte die Post die Vorgaben der Postgesetzgebung vollumfänglich. Die eigenwirtschaftliche Finanzierung der Grundversorgung ist mittelfristig gewährleistet.
2024 betrug der Gesamtumsatz des Postmarktes 4,3 Milliarden Franken, dies bei einem Sendungsvolumen von 2,6 Milliarden Stück (siehe dazu auch den Zahlenspiegel auf Seite 2). Nach zwei Geschäftsjahren mit rückläufigen Umsätzen ist die Branche damit in Bezug auf den Umsatz wieder auf den Wachstumspfad zurückgekehrt, allerdings noch nicht auf den Höchststand des Pandemiejahres 2021. Der Anstieg im Berichtsjahr ist vor allem auf Preiserhöhungen in allen Produktsegmenten zurückzuführen. Während bei den Kurier-Express- und Paket-Sendungen (KEP-Sendungen) moderate Mengenzuwächse zu verzeichnen waren, gingen die versendeten Mengen der Briefe sowie der Zeitungen und Zeitschriften erwartungsgemäss stark zurück.
Getragen von der starken Nachfrage im Paketsegment sind die Umsätze des Postsektors seit 2020 insgesamt um durchschnittlich 0,8 % pro Jahr gestiegen. Im gleichen Zeitraum gingen die Mengen um durchschnittlich 4 % pro Jahr zurück. Das Briefgeschäft ist seit Jahren kontinuierlich rückläufig, so dass der Anteil dieses Segments am Gesamtumsatz des Schweizer Postmarktes sehr stark gesunken ist.
Der Gesamtumsatz des Briefmarktes belief sich im Jahr 2024 auf 1,5 Milliarden Franken bei einem Volumen von 1,6 Milliarden Sendungen. Gegenüber dem Vorjahr stieg der Umsatz um 2,8 %. Diese Zunahme ist hauptsächlich auf die Tariferhöhungen zurückzuführen, da im gleichen Zeitraum die Anzahl der beförderten Briefe insgesamt um 6,4 % zurückging. Die Situation auf dem Briefmarkt entwickelt sich in etwa entsprechend dem Trend der Vorjahre, wobei sich die rückläufige Tendenz im Segment der inländischen Briefe leicht verstärkt hat (-6,5 % im Jahr 2024 gegenüber -4,5 % im Fünfjahresdurchschnitt).
Während der Umsatz im KEP-Markt um 4,6 % zunahm, stieg die Sendungsmenge um 1,8 % und liegt damit deutlich über der Wachstumsrate des Vorjahres. Ähnlich wie im E-Commerce wuchs das Postgeschäft im grenzüberschreitenden Verkehr stark überproportional: Umsatz und Menge der KEP-Importsendungen stiegen um 23 % respektive 15 %.
Zahl der meldepflichtigen Unternehmen geht leicht zurück
Im Mai 2025 waren 207 Unternehmen bei der PostCom als Postdiensteanbieterinnen registriert, zwei weniger als im Vorjahr. Dieser leichte Rückgang ist hauptsächlich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zurückzuführen, das Essenslieferungen vom Geltungsbereich der Postgesetzgebung ausgeschlossen hat.
Grundversorgung: Post weiterhin über den Vorgaben
Bei den E+1-Briefen erreichte die Post eine Pünktlichkeit von 97,40 % und erfüllte somit die Laufzeitvorgabe von 97 %. Im Vergleich zum Vorjahr konnte die Post dieses Resultat geringfügig steigern. Bei den E+3-Briefen übertraf die Post die regulatorischen Anforderungen mit den gemessenen 99,10 % deutlich.
Gemäss Postverordnung müssen 95 % aller inländischen Pakete der Grundversorgung am darauffolgenden Werktag bzw. innerhalb von drei Werktagen nach Aufgabe zugestellt werden. Bei den E+1-Paketen lag die Post mit 96,20 % über der Laufzeitvorgabe. Im Vergleich zum Vorjahr resultierte ein deutlich besseres Resultat. Bei den E+3-Paketen schnitt die Post mit den gemessenen 99,60 % klar über der Vorgabe ab.
Abonnierte Zeitungen muss die Post grundsätzlich bis spätestens um 12.30 Uhr an alle Haushalte zustellen, wenn in einer Region keine Frühzustellung angeboten wird. Diese Leistung erbringt die Post, auch in den ländlichen und peripheren Gebieten, mit einem schweizweit erreichten Jahreswert von 97,8 %. Dieser fiel erneut deutlich höher aus als die gesetzliche Vorgabe von 95 %.
In Bezug auf die Erreichbarkeit übertraf die Post in sämtlichen Kantonen den Zielwert von 90 % (inkl. Hausservice). Auf nationaler Ebene ergab sich ein Jahreswert von 96,73 % inkl. Hausservice. Der Jahreswert ist geringfügig höher als im Vorjahr mit 96,68 %. Die höchsten Erreichbarkeitswerte verzeichneten – gleich wie 2023 – die Kantone Basel-Stadt (99,79 %), Genf (99,41 %) und Zürich (98,80 %). Die tiefste kantonale Erreichbarkeit resultierte im Kanton Freiburg mit 93,23 %, gefolgt von Bern (93,37 %) und Uri (93,98 %).
Postnetz: weiterhin rund 2000 Zugangspunkte
Ende 2024 bestand ein Netz von 765 eigenbetriebenen Poststellen und 1’230 Postagenturen, d.h., die Post verfügt insgesamt über ein Netz von 1’995 bedienten Zugangspunkten. Wie im vergangenen Jahr gingen sowohl die Anzahl der Poststellen als auch die Anzahl der Agenturen zurück. Insgesamt war per Ende 2024 eine Abnahme von 11 bedienten Zugangspunkten zu verzeichnen (im Vorjahr: -21).
Die Anzahl der Gebiete mit Hausservice stieg per Ende 2024 auf 1’911. Dies entspricht einem Plus von 13 Gebieten im Vergleich zum Vorjahr. Der Anstieg ist das Resultat der Schliessung von Postagenturen mit dem Hausservice als Ersatzlösung. Die Zahl der Haushalte in der Schweiz, die einen Hausservice erhalten, nahm ebenfalls zu und erreichte 517’286 Einheiten. Landesweit werden 11,2 % aller Haushalte mit dem Hausservice bedient.
In der Berichtsperiode teilte die Post keiner Gemeinde die Verlegung einer Poststelle oder einer Postagentur mit. Trotzdem machten zwei Gemeindebehörden eine Eingabe an die PostCom. In einer Eingabe ging es um die Poststelle Perly und in einer um die Postagentur Morges 2 La Gottaz. Zu 49 Standorten fand sie mit den zuständigen Gemeindebehörden zu einvernehmlichen Lösungen.
Nettokostenberechnung gemäss neuem hypothetischem Szenario
Die Postgesetzgebung definiert die durch die Verpflichtung zur Grundversorgung anfallenden Mehrkosten als Nettokosten. Um diese zu bestimmen, unterbreitet die Post der PostCom ein hypothetisches Szenario ihrer Geschäftstätigkeit ohne die Verpflichtung zur Grundversorgung.
2024 beantragte die Post eine grundlegende Überarbeitung des hypothetischen Szenarios, das massgeblich auf Branchenvergleichen aus dem Jahre 2013 beruhte. Seither hat sich der Postmarkt stark verändert. Insbesondere der Brief- und Paketmarkt, aber auch die Kundengeschäfte in den Poststellen und besonders die Einzahlungen am Schalter haben sich unterschiedlich entwickelt. Zusätzlich hat sich das hypothetische Szenario an den Bedürfnissen der Bevölkerung und der Wirtschaft zu orientieren, denn nur dadurch können die Nettokosten der Grundversorgung realitätsnah berechnet werden. Um das hypothetische Szenario zu validieren und zu plausibilisieren, wurden seitens der Post zudem externe Gutachten von Swiss Economics und Copenhagen Economics eingeholt und berücksichtigt.
Die PostCom hat die Annahmen des von der Post unterbreiteten neuen hypothetischen Szenarios eingehend überprüft und im Berichtsjahr mittels Verfügung genehmigt. Es unterscheidet sich vom Ist-Zustand in Bezug auf den Umfang und die Struktur des Poststellennetzes, das Barzahlungs- und Sendungsangebot sowie die Laufzeiteinhaltung und die Abdeckung der Domizilzustellung. Die Nettokosten für 2024 wurden auf Basis des neuen hypothetischen Szenarios ermittelt. Die PostCom hat die Berechnung der Nettokosten und den Nachweis über die Einhaltung der Vorgaben zum Nettokostenausgleich genehmigt.
Infolge der fortschreitenden Digitalisierung und mit Hilfe der neuen Technologien strebt die Post die Erschliessung neuer Wachstumschancen an. Die eigenwirtschaftliche Finanzierung der Grundversorgung ist mittelfristig gewährleistet. Längerfristig wird die Post dies nur dann sicherstellen können, wenn sie in der Lage bleibt, ihre solide Ertragskraft zu bewahren.
Weniger Verstösse gegen branchenübliche Arbeitsbedingungen
Der PostCom obliegt es, zu überprüfen, ob die branchenüblichen Arbeitsbedingungen und die diesbezüglichen Mindestanforderungen eingehalten werden. 2024 ergaben die Kontrollen der PostCom insgesamt weniger Hinweise auf Verstösse gegen branchenübliche Arbeitsbedingungen als in den Vorjahren.
Seit Januar 2019 wurden 84 Unternehmen umfassend geprüft, wobei in 27 Fällen Aufsichtsverfahren eingeleitet wurden. Die häufigsten Beanstandungen betrafen die Einhaltung der vertraglich festgelegten Wochenarbeitszeit (maximal 44 Stunden), des Mindeststundenlohns (mindestens 19 Franken) sowie anderer arbeitsrechtlicher Verpflichtungen. In einigen Fällen wurde die unzureichende Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeiten moniert, insbesondere bei Pauschallöhnen oder Entlohnungssystemen, die auf vordefinierten Parametern beruhen. Bei der Beurteilung von Arbeitszeitmodellen berücksichtigt die PostCom auch Lösungen, die von den Sozialpartnern anerkannt sind, wie sie beispielsweise bei der Frühzustellung von Zeitungen und Zeitschriften vereinbart wurden. Diese Regelungen sind in Gesamtarbeitsverträgen festgehalten und werden daher als branchenüblich betrachtet.
Aufsichtsrechtliche Anzeigen und Verfahren
Das Fachsekretariat der PostCom erhält regelmässig Eingaben und Beanstandungen von Einwohnerinnen und Einwohnern (sogenannte «Bürgerbriefe») zur postalischen Grundversorgung sowie diverse Anfragen oder Beschwerden, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Kommission fallen. Die Anzahl der Zusendungen ging 2024 mit 73 Eingaben gegenüber dem Vorjahr um rund einen Fünftel zurück. Die Beanstandungen betrafen unter anderem Fehlzustellungen oder verlorene bzw. zu spät zugestellte Sendungen. Ein beträchtlicher Teil der Zusendungen bezog sich zudem auf Dienstleistungen und Bereiche der Post, die nicht in die Zuständigkeit der PostCom fallen, darunter die Zustellung nicht adressierter Sendungen oder elektronische Dienstleistungen. In Bezug auf die übrigen Anbieterinnen von Postdiensten gingen 2024 drei Reklamationen ein (2023: 4).
In 10 Fällen leitete die PostCom ein Verwaltungsverfahren zur Überprüfung des Briefkastenstandorts ein (2023: 19). Im Berichtsjahr schloss sie 7 Verfahren mit einem materiellen Entscheid ab (2023: 16). Dabei wurden ein Gesuch gutgeheissen und 6 Gesuche abgewiesen (2023: 16 Abweisungen). Drei Verfahren wurden infolge Rückzugs des Gesuchs abgeschrieben (2023: 2).
Die PostCom erliess 2024 wie 2023 keine Verfügungen (Endentscheide) betreffend die Hauszustellung.
Schlichtungsstelle weiterhin sehr gefragt
Seit Anfang Juli 2024 steht die Ombud-PostCom neu unter der Leitung von lic.iur. Claudia Scheiner. Sie hat die Nachfolge von Dr. Marianne Sonder angetreten, welche die Schlichtungsstelle seit ihrer Schaffung 2013 führte. Im Berichtsjahr bearbeitete die Schlichtungsstelle insgesamt rund 2’600 Kontakte (Anfragen, Anliegen, Gesuche, Korrespondenzen mit Gesuchstellenden und Anbieterinnen) und eröffnete 78 Fälle. 72 Fälle konnten erledigt werden. Gemäss der neuen Leiterin der Schlichtungsstelle ist eine starke Tendenz zu spüren, dass sich die Kundinnen und Kunden häufiger und vehementer zur Wehr setzen, wobei es oftmals um Prinzipienfragen geht.
Ausblick
Zusammen mit den geringen Gewinnspannen bei Paketen wirkte sich der Rückgang des Briefvolumens direkt auf die finanzielle Situation der etablierten europäischen Postbetreiber und damit auf ihre Fähigkeit aus, die Grundversorgung zu finanzieren. Angesichts dieser Erosion haben mehrere europäische Länder bestimmte Verpflichtungen im Bereich des Universaldienstes gelockert und die historischen Postbetreiber mit staatlichen Subventionen unterstützt. Im internationalen Vergleich sind das Angebot und die Qualität des Universaldienstes in der Schweiz nach wie vor besonders hoch. Doch der Himmel verdunkelt sich, und die Schweiz kommt nicht umhin, eine Grundsatzdebatte über die Anpassung der Grundversorgung und deren Finanzierung an die neuen Bedingungen zu führen.