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MedienmitteilungVeröffentlicht am 22. August 2025

Bank J. Safra Sarasin AG und eine ihrer ehemaligen Vermögensverwalterinnen mit Strafbefehl verurteilt

Bern, 22.08.2025 — Die Bundesanwaltschaft (BA) hat die Bank J. Safra Sarasin AG (nachfolgend: Bank Safra) mit Strafbefehl zu einer Busse von CHF 3,5 Millionen verurteilt, weil sie zwischen November 2011 und Mai 2014 nicht alle zumutbaren und notwendigen organisatorischen Massnahmen getroffen hat, um die Begehung bzw. den Versuch qualifizierter Geldwäscherei im Gesamtumfang von rund USD 71 Millionen zu verhindern. Da die Bank Safra der Privatklägerschaft Petrobras im Rahmen eines Vergleichs einen Betrag von CHF 16 Millionen bezahlt hat, sah die BA von der Anordnung einer Ersatzforderung ab. Zudem verurteilte die BA eine ehemalige Mitarbeiterin der Bank Safra wegen qualifizierter Geldwäscherei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Die Taten betreffen einen Betrag von insgesamt USD 29,2 Millionen und wurden zwischen November 2011 und Juli 2014 begangen, als sie bei einem anderen Schweizer Bankinstitut tätig war.