Der Bundesrat unterstützt die Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache ausserhalb ihrer traditionellen Verbreitungsgebiete
Bern, 29.10.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Oktober 2025 die revidierte Sprachenverordnung (SpV) verabschiedet. Dank der Revision kann das Bundesamt für Kultur (BAK) Italienisch und Rätoromanisch nun auch ausserhalb der angestammten Sprachgebiete fördern. Die Vertretung der verschiedenen Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung wird ebenfalls angepasst.
Die Hälfte der italienischsprachigen Bevölkerung und über zwei Drittel der Rätoromanisch Sprechenden leben ausserhalb der Kantone Tessin und Graubünden respektive in den deutschsprachigen Gebieten des Kantons Graubünden. Mit der Revision der Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachenverordnung, SpV) wird die Förderung des Italienischen und des Rätoromanischen ausserhalb der ursprünglichen Verbreitungsgebiete verstärkt.
Das BAK wird neu Projekte fördern, die Italienisch als Schulfach attraktiver machen sollen. Zudem werden Kulturprojekte für Kinder und Jugendliche der italienischsprachigen Diaspora unterstützt, um deren Bezug zur italienischen Sprache und Kultur zu stärken.
Das BAK fördert künftig auch Massnahmen, die das Erlernen und die Verwendung der rätoromanischen Sprache begünstigen. Zu diesem Zweck soll insbesondere der schulische und ausserschulische Unterricht ausgebaut werden. Projekte zur Vernetzung von Rätoromanisch sprechenden Personen werden ebenfalls unterstützt.
Mit der Revision der Sprachenverordnung setzt der Bundesrat den in der Kulturbotschaft 2025–2028 vorgesehenen neuen Artikel im Sprachengesetz (SpG) um. Damit leistet er einen Beitrag zur Erhaltung und Förderung von Erstsprachen sowie zur Förderung der kulturellen Vielfalt der Schweiz.
In Zusammenhang mit der Revision werden auch die angestrebten Sollwerte für die Vertretung der verschiedenen Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung angepasst, da gemäss den aktuellen Daten des Bundesamtes für Statistik (BFS) die Zielwerte leicht zugunsten der lateinischen Minderheiten erhöht werden sollten (von 21,5–23,5% auf 22,5–24,5% für die Französischsprachigen und von 6,5–8,5% auf 7,5–8,5% für die Italienischsprachigen).