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MedienmitteilungVeröffentlicht am 6. Juni 2025

In der Schweiz soll auch für Iranerinnen und Iraner Schweizer Recht gelten

Bern, 06.06.2025 — Für Iranerinnen und Iraner, die in der Schweiz leben, soll im Personen-, Familien- und Erbrecht künftig grundsätzlich schweizerisches Recht gelten. An seiner Sitzung vom 6. Juni 2025 hat der Bundesrat die entsprechende Änderung des Niederlassungsabkommens zwischen der Schweiz und Iran in die Vernehmlassung gegeben.