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MedienmitteilungVeröffentlicht am 20. Juni 2025

Der Bundesrat legt den Grundstein für eine neue IV-Revision

Bern, 20.06.2025 — Der Bundesrat erarbeitet die Grundlagen für eine nächste IV-Revision. Diese verfolgt schwergewichtig zwei Ziele. Zum einen die Zunahme der Neurenten, die insbesondere Jugendliche mit schweren psychischen Beeinträchtigungen betrifft, was für die Invalidenversicherung (IV) eine grosse Herausforderung darstellt. An seiner Sitzung vom 20. Juni 2025 hat der Bundesrat deshalb das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, Massnahmen für eine verstärkte Integration in den Arbeitsmarkt zu prüfen. Zum andern soll das EDI wegen der aufgrund verschiedener Ursachen verschlechterten Finanzperspektiven der IV die Einführung einer Zusatzfinanzierung in Erwägung ziehen. Es soll auch Möglichkeiten zur Entschuldung der IV analysieren. Der Bundesrat will die Leitlinien der Revision Anfang 2026 verabschieden.