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MedienmitteilungVeröffentlicht am 28. Oktober 2025

Schweiz und Bulgarien unterzeichnen Migrationsabkommen

Bern-Wabern, 28.10.2025 — Die Schweiz und Bulgarien haben am 28. Oktober 2025 in Sofia ein Rahmenabkommen zur Umsetzung eines bilateralen Kooperationsprogramms im Bereich Migration unter dem zweiten Schweizer Beitrag unterzeichnet. Mit einem Betrag von 21,35 Millionen Franken sollen unter anderem die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen Asylsuchenden sowie die Digitalisierung der Asylverfahren finanziert werden. Die Schweiz leistet damit einen Beitrag zur Stärkung der europäischen Migrationssteuerung.

Das Abkommen unterzeichnet haben Hendrick Krauskopf, Vizedirektor des Staatssekretariats für Migration (SEM), und der bulgarische Vizepremierminister Tomislav Donchev. Hendrick Krauskopf besuchte zudem in Sofia eine Unterkunft, welche im Rahmen des zukünftigen Programms in eine Erstaufnahmestruktur für UMA umgewandelt werden soll. Er tauschte sich mit Vertreterinnen und Vertretern der bulgarischen Migrationsbehörden sowie von Nichtregierungsorganisationen aus. Insbesondere wurde über den Schutz von unbegleiteten Minderjährigen (UMA) diskutiert.

Der Bundesrat hatte das Abkommen am 27. August 2025 genehmigt. Mit dem Beitrag will er Bulgarien beim Ausbau seiner Aufnahmekapazitäten unterstützen: Die 21,35 Millionen Franken sind für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen Asylsuchenden, für kulturelle Mediatoren sowie für die Digitalisierung der Asylverfahren in Bulgarien vorgesehen.

Der zweite Schweizer Beitrag kommt ausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zugute. 190 Millionen Franken davon sind für Projekte im Migrationsbereich reserviert. Damit werden von Migration besonders betroffene EU-Mitgliedstaaten unterstützt.

Die Schweiz hat für die zweite Phase (2025-2029) Bulgarien anhand objektiver Kriterien ausgewählt. Entscheidend waren das Ausmass der Migrationsbewegungen und deren Auswirkungen auf die Schweiz. Viele Asylsuchende reisen über Bulgarien in die Schweiz ein. Zudem hat Bulgarien eine grosse Anzahl Geflüchteter aus der Ukraine aufgenommen. Bulgarien ist zudem ein Land mit einer der wichtigsten Schengen-Aussengrenze in Bezug auf die irreguläre Migration.

Unterstützung im Interesse der Schweiz und Europas

Die Entwicklung der Asylgesuche in der Schweiz hängt stark von der Entwicklung der Migration nach Europa, den Aufnahmekapazitäten und generell des Migrationsmanagements der Staaten auf den Migrationsrouten ab. Durch die Zusammenarbeit im Rahmen des Schweizer Beitrags bekräftigt die Schweiz ihr solidarisches Engagement gegenüber EU-Staaten, die wichtige Aufgaben bei der Aufnahme von Migrantinnen und Migranten übernehmen. Dadurch wird dazu beigetragen, die irreguläre Sekundärmigration innerhalb der EU und in die Schweiz zu verringern.

Der Rahmenkredit Migration soll die Strukturen des Migrationsmanagements in Europa stärken. Er ist Teil der schweizerischen EU-Politik. Unterstützung kann in folgenden Bereichen geleistet werden: Asylverfahren, Infrastruktur, freiwilliges Rückkehr- und Reintegrationshilfe sowie Integrationsmassnahmen mit dem Ziel, irreguläre Sekundärmigration zu vermeiden.