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MedienmitteilungVeröffentlicht am 6. Oktober 2025

Konzession für Wasserkraftwerk Reckingen erneuert

Bern, 06.10.2025 — Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 6. Oktober 2025 die Konzession für das Wasserkraftwerk Reckingen bis 2080 erneuert. Als Grenzkraftwerk am Hochrhein benötigt das Kraftwerk Reckingen neben der Schweizer Konzession auch eine inhaltlich abgestimmte deutsche wasserrechtliche Zulassung. Diese wurde heute vom Regierungspräsidium Freiburg ausgestellt.

Das Wasserkraftwerk erzeugt jährlich rund 240 Gigawattstunden Elektrizität, die je zur Hälfte auf das Land Baden-Württemberg und die Schweiz entfallen. Der Anteil des Kantons Zürich an der schweizerischen Hälfte beträgt 34,4 Prozent, derjenige des Kantons Aargau 65,6 Prozent.

Die Konzession ermöglicht der Kraftwerk Reckingen AG, die installierte Leistung durch einen Turbinenumbau von 38 auf rund 40 Megawatt zu steigern. Weiter sieht sie ein umfangreiches Paket an Umweltmassnahmen vor. Dazu gehören unter anderem Fischaufstiegsanlagen und die Renaturierung mehrerer Uferabschnitte beidseits des Rheins sowie die Verbesserung des Sedimenttransports. Die Umsetzung dieser Massnahmen werden von einer Ökologischen Begleitkommission begleitet. Darin sind deutsche und Schweizer Behörden, das Kraftwerksunternehmen, Umweltorganisationen und die betroffenen Gemeinden aus beiden Staaten vertreten.