Baumängel: Neue Regeln gelten ab dem 1. Januar 2026
Bern, 30.04.2025 — Die vom Parlament im Dezember 2024 verabschiedeten Änderungen im Bauvertragsrecht treten auf den 1. Januar 2026 in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 30. April 2025 beschlossenen. Damit wird die Situation der Bauherrschaft bei Baumängeln verbessert.