Ergebnis der Vernehmlassung zur Senkung der Entschädigung der Kantone und des Fürstentums Liechtenstein für ihren Aufwand im Zusammenhang mit der Erhebung der Schwerverkehrsabgabe
Bern, 06.06.2025 — Der Bundesrat hat am 6. Juni 2025 vom Ergebnis der Vernehmlassung zur Senkung der Entschädigung der Kantone und des Fürstentums Liechtenstein für ihren Aufwand im Zusammenhang mit der Erhebung der Schwerverkehrsabgabe Kenntnis genommen. Mit dem neuen System zur Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA lll) werden die Kantone und das Fürstentum Liechtenstein ab 2026 von verschiedenen Vollzugsaufgaben im Zusammenhang mit der Erhebung der Schwerverkehrsabgabe entlastet. Die Höhe der Entschädigung kann entsprechend von insgesamt rund 9 Millionen Franken auf rund 4,2 Millionen Franken pro Jahr gesenkt werden.