Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Sozialversicherungsabkommen mit Argentinien
Bern, 14.05.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Mai 2025 die Botschaft zur Genehmigung des Abkommens über soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und Argentinien ans Parlament überwiesen. Das Abkommen koordiniert die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge der Vertragsstaaten und regelt insbesondere die Auszahlung von Renten ins Ausland.
Das Abkommen regelt die Beziehungen zwischen der Schweiz und Argentinien im Bereich der sozialen Sicherheit. Es entspricht den anderen von der Schweiz in diesem Bereich abgeschlossenen Abkommen und richtet sich nach den internationalen Standards zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Es erfasst die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge, in der Schweiz folglich die AHV und IV.
Das Abkommen gewährleistet die Gleichbehandlung der Versicherten sowie den erleichterten Zugang zu Leistungen und es regelt insbesondere die Auszahlung von Renten ins Ausland. Es fördert zudem den wirtschaftlichen Austausch zwischen den beiden Staaten, indem es die Entsendung von Arbeitnehmenden in den anderen Staat erleichtert. Darüber hinaus enthält das Abkommen Bestimmungen über die Zusammenarbeit in der Missbrauchsbekämpfung.
In Südamerika hat die Schweiz bereits Abkommen mit Chile, Uruguay und Brasilien abgeschlossen. Das Abkommen mit Argentinien wurde am 27. Mai 2024 unterzeichnet. Damit es in Kraft treten kann, muss es zunächst von den Parlamenten der Vertragsstaaten genehmigt werden.
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Argentinischen Republik über soziale Sicherheit
Botschaft zur Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Argentinien über soziale Sicherheit
Bundesbeschluss Entwurf über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Argentinien über soziale Sicherheit