Schweiz führt Entry/Exit System ein
Bern-Wabern, 09.10.2025 — Mit dem Entry/Exit System (EES) können Drittstaatsangehörige künftig elektronisch erfasst werden, wenn sie in den Schengen-Raum ein- oder aus diesem ausreisen. Das EES wird ab dem 12. Oktober 2025 im gesamten Schengen-Raum schrittweise eingeführt. Die Schweiz plant einen gestaffelten Start: An den Landesflughäfen Basel und Genf wird das System am 12. Oktober in Betrieb genommen. Der Flughafen Zürich und die kleineren Flughäfen ziehen ab Mitte November nach.
Das EES ist ein neu entwickeltes System zur Verwaltung der Schengen-Aussengrenzen. Die Schweiz ist als Schengen-Staat verpflichtet, dieses an allen Flughäfen mit Schengen-Aussengrenzen einzuführen. Das EES verfolgt mehrere Ziele:
- Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen werden nicht mehr manuell gestempelt. Stattdessen werden Ein- und Ausreisen neu elektronisch erfasst.
- Das System berechnet die zulässige Aufenthaltsdauer automatisch. Die kantonalen Migrationsbehörden können Personen, die kein Aufenthaltsrecht mehr haben, zuverlässig identifizieren.
- Die Visumbehörden können frühere Aufenthalte im Schengen-Raum besser nachvollziehen und diese Informationen in ihre Entscheidung über ein neues Visumsgesuch einbeziehen.
- Durch die Erfassung der biometrischen Daten (Gesichtsbild und Fingerabdrücke) können auch im Inland undokumentierte Personen eindeutiger identifiziert und Identitätsbetrug bekämpft werden.
- Strafverfolgungsbehörden können unter strengen Auflagen einen indirekten Zugang zu Informationen aus dem EES erhalten – mit dem Ziel, Schwerstkriminalität und Terrorismus effizienter zu bekämpfen.
Was heisst das konkret?
Von der Systemeinführung betroffen sind visumpflichtige und visumbefreite Drittstaatsangehörige, die sich für maximal 90 Tage im Schengenraum aufhalten wollen. Für Schweizerinnen und Schweizer und Staatsangehörige aus EU/EFTA-Staaten sowie Drittstaatsangehörige, welche über einen gültigen Aufenthaltstitel wie eine gültige Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung in einem Schengen-Staat verfügen, ändert sich nichts.
Die grundsätzlichen Einreisevoraussetzungen gemäss Schengener Grenzkodex bleiben unverändert. Drittstaatsangehörige sind jedoch verpflichtet, bei der Ersteinreise in den Schengen-Raum bzw. in die Schweiz ein Gesichtsbild sowie Fingerabdrücke abzugeben. Die manuelle Stempelung des Reisepasses entfällt nach der Einführungsphase ab dem 9. April 2026 zugunsten einer digitalen Erfassung.
Die Einführung an den Flughäfen Basel und Genf startet am 12. Oktober 2025 unter der Verantwortung des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Am Flughafen Zürich nimmt die Kantonspolizei Zürich das EES ab dem 17. November 2025 in Betrieb. Die kleineren Flughäfen wie etwa Lugano, Dübendorf oder Bern-Belp starten zwischen Mitte November 2025 und Ende März 2026. Die EES-Erfassung wird je nach Zuständigkeit für die Grenzkontrollen vom BAZG oder von den jeweiligen Polizeikorps vorgenommen.
Für Reisende aus Drittstaaten kann es während der Einführungsphase zu längeren Warte- und Kontrollzeiten kommen. Sie sind folglich gebeten, sich frühzeitig an den Flughäfen einzufinden.
Adressen für Rückfragen
Für allgemeine Fragen wie bspw. die Koordination mit der EU:
Staatssekretariat für Migration SEM, medien@sem.admin.ch
Für Fragen zur operativen Umsetzung an den Flughäfen Basel und Genf:
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG, medien@bazg.admin.ch
Für Fragen zur operativen Umsetzung am Flughafen Zürich:
Kantonspolizei Zürich, info@kapo.zh.ch
Für Fragen zum Thema Strafverfolgung im Zusammenhang mit EES:
Bundesamt für Polizei fedpol, media@fedpol.admin.ch