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MedienmitteilungVeröffentlicht am 20. Juni 2025

Bundesrat schlägt Verordnungsänderungen zur Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts vor

Bern, 20.06.2025 — Die Schweiz ist als assoziierter Schengen-/Dublin-Staat verpflichtet, sich in einigen Bereichen am neuen EU-Migrations- und Asylpakt zu beteiligen. Neben verschiedenen Gesetzesänderungen sind auch Anpassungen einzelner nationaler Verordnungen notwendig. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Juni 2025 die Vernehmlassung dazu eröffnet.

Übernehmen muss die Schweiz die Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands. Dazu gehören auch einzelne Verordnungen des EU-Migrations- und Asylpakts. Das Parlament berät derzeit über die Übernahme und die Umsetzung der für die Schweiz relevanten EU-Verordnungen. Dazu gehören insbesondere die Verordnung über das Asyl- und Migrationsmanagement, die Eurodac-Verordnung und die Überprüfungsverordnung.

Modalitäten zum Dublin-Verfahren, zum Überprüfungsverfahren und zur Datenbearbeitung in Eurodac

Neben den dafür notwendigen Gesetzesanpassungen im Schweizer Recht sind zusätzlich auch Anpassungen verschiedener nationaler Verordnungen nötig. Die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen betreffen insbesondere die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE), die Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV), die Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL), die Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen (AsylV 1) und die Asylverordnung 3 über die Bearbeitung von Personendaten (AsylV 3).

Die Änderungsvorschläge zur Umsetzung der Überprüfungsverordnung beinhalten unter anderem die notwendigen Informationen für die von einer Überprüfung betroffenen Personen sowie die Einzelheiten zum Überprüfungsformular. Die Umsetzung der Verordnung über das Asyl- und Migrationsmanagement erfordert neben formalen Anpassungen auch Präzisierungen in Bezug auf den Austausch von Informationen über den Gesundheitszustand einer Person vor einer Dublin-Überstellung und die Tonaufzeichnungen von Dublin-Befragungen. Die Änderungen und Präzisierungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Eurodac – Verordnung betreffen insbesondere die Rolle der Experten für Fingerabdrücke und Gesichtsbilder, den Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen und die Übermittlung von Daten an Drittstaaten.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 13. Oktober 2025.