Bundesrat schlägt Verordnungsänderungen zur Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts vor
Bern, 20.06.2025 — Die Schweiz ist als assoziierter Schengen-/Dublin-Staat verpflichtet, sich in einigen Bereichen am neuen EU-Migrations- und Asylpakt zu beteiligen. Neben verschiedenen Gesetzesänderungen sind auch Anpassungen einzelner nationaler Verordnungen notwendig. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Juni 2025 die Vernehmlassung dazu eröffnet.