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MedienmitteilungVeröffentlicht am 19. September 2025

Kommunikationsplattform für elektronischen Rechtsverkehr: Teilinkraftsetzung auf den 1. Oktober 2025

Bern, 19.09.2025 — Im Hinblick auf den Aufbau und den Betrieb der Kommunikationsplattform für den elektronischen Rechtsverkehr müssen der Bund und mindestens 18 Kantone eine öffentlich-rechtliche Körperschaft gründen. Um dies zu ermöglichen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. September 2025 den ersten Teil des Bundesgesetzes über die Plattformen für die elektronische Kommunikation (BEKJ) auf den 1. Oktober 2025 in Kraft gesetzt.