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MedienmitteilungVeröffentlicht am 2. Oktober 2025

Abstimmungsschablonen für Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit

Bern, 02.10.2025 — Bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 30. November 2025 können Stimmberechtigte mit Sehbehinderung oder Blindheit im Kanton Zürich erstmals ihre Stimmzettel mithilfe einer Abstimmungsschablone selbstständig ausfüllen. Die Abstimmungsschablone wurde von der Bundeskanzlei entwickelt und wird in enger Zusammenarbeit mit der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich und dem Schweizerischen Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND) eingeführt. Nach einer Testphase soll die Schablone schweizweit eingesetzt werden.