Bundesnahe Unternehmen beschäftigen staatlich beaufsichtigte Revisionsstellen
Bern, 05.11.2025 — Nahezu alle bundesnahen Unternehmen haben für die Überprüfung ihrer Geschäftstätigkeit staatlich beaufsichtigte Revisionsstellen engagiert. Für den Bundesrat ist eine gesetzliche Regelung deshalb nicht notwendig. An seiner Sitzung vom 5. November 2025 hat er beschlossen, auf den entsprechenden Auftrag zu verzichten.
Gemäss geltendem Recht werden bundesnahe Unternehmen nur dann von einer staatlich beaufsichtigten Revisionsstelle überprüft, wenn sie gleichzeitig als Gesellschaft des öffentlichen Interesses im Sinne des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) bezeichnet werden. Das Parlament beauftragte den Bundesrat, zu prüfen, ob künftig bestimmte bundesnahe Unternehmen Gesellschaften des öffentlichen Interesses sein sollen (Postulat 19.4389). Dies hätte zur Folge, dass sowohl die Buchhaltung als auch die Geschäftstätigkeit regelmässig von einer staatlich beaufsichtigten Revisionsstelle überprüft werden müssten.
Im Postulatsbericht kam der Bundesrat zum Schluss, dass das Gesetz klar regeln muss, welche bundesnahen Unternehmen künftig verpflichtet werden sollen, staatlich beaufsichtigte Revisionsstellen zu wählen. Daher beauftragte er unter anderem das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartment, eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Die Arbeiten haben aber gezeigt, dass bereits heute nahezu alle bundesnahen Unternehmen ein staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen oder die EFK als Revisionsstelle engagieren. Entsprechend entfällt nach Ansicht des Bundesrats die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung. An seiner Sitzung vom 5. November 2025 hat er deshalb beschlossen, auf eine entsprechende Regelung zu verzichten.