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Veröffentlicht am 27. Juni 2024

RTS-Wahlsendung verletzt Programmrecht

Bern, 27.6.2024 - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat eine Beschwerde gegen eine Sendung von Radio Télévision Suisse RTS zum zweiten Wahlgang der Ständeratswahlen im Kanton Genf gutgeheissen. Abgewiesen hat sie an den heutigen öffentlichen Beratungen dagegen Beschwerden gegen Publikationen von Schweizer Radio und Fernsehen SRF und Radiotelevisione svizzera RSI.