Bundesrat setzt die Änderungen des Jugendstrafgesetzes auf den 1. Juli 2025 in Kraft
Bern, 2.4.2025 - Personen, die im Jugendalter einen Mord begangen haben, sollen künftig im Erwachsenenalter unter bestimmten Voraussetzungen verwahrt werden können. Die vom Parlament im Juni 2024 beschlossenen Änderungen des Jugendstrafgesetzes (JStG) treten auf den 1. Juli 2025 in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. April 2025 entschieden.