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Veröffentlicht am 25. Juli 2007

Schutz der Privatsphäre beim Fernsehen

Bern, 25.7.2007 - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen einen auf Tele Züri ausgestrahlten Beitrag über die Lancierung des "Pelz frei"-Labels gutgeheissen. Nicht anonymisierte Bilder von in einem Pelzgeschäft tätigen Personen wurden ohne deren Einwilligung und ohne Vorliegen von überwiegenden öffentlichen Interessen gezeigt.