Schutz der Privatsphäre beim Fernsehen
Bern, 25.7.2007 - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen einen auf Tele Züri ausgestrahlten Beitrag über die Lancierung des "Pelz frei"-Labels gutgeheissen. Nicht anonymisierte Bilder von in einem Pelzgeschäft tätigen Personen wurden ohne deren Einwilligung und ohne Vorliegen von überwiegenden öffentlichen Interessen gezeigt.