Kosten der postalischen Grundversorgung: Post und Regulator haben Differenzen bereinigt
Bern, 15.12.2005 - Die Schweizerische Post und die Postregulationsbehörde (PostReg) haben sich in der Frage der Ermittlung der Kosten der Grundversorgung (Universaldienst) geeinigt. Die Post hat ihre Finanzrechnung nach anerkannten Grundsätzen geführt und dabei das Postgesetz nicht verletzt. Das durch PostReg in ihrem Tätigkeitsbericht publizierte Ergebnis der Grundversorgung entspricht den einschlägigen regulatorischen Bestimmungen. Die Beilegung der Differenz besteht darin, dass die unterschiedlichen Zwecke des betrieblichen und regulatorischen Rechnungswesens dargelegt und der Zusammenhang zwischen den beiden Rechnungen transparent ausgewiesen wird.