Leitplanken für Qualitätsprüfung und Grundversorgungskosten der Post
Bern, 9.12.2004 - Die Postregulationsbehörde (PostReg) hat die Leitplanken für die Qualitätsprüfung und die Kostenerhebung der Post-Grundversorgung festgelegt. Das Unternehmen muss die Qualität des Universaldienstes von einer unabhängigen Stelle und die Kosten der Grundversorgung durch einen externen Revisor prüfen lassen. Die Postregulationsbehörde wird künftig darüber im jährlichen Tätigkeitsbericht informieren.