Alinghi-Logo auf Mikrofonen
Bern, 25.6.2008 - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen die Berichterstattung des Schweizer Fernsehens über den America’s Cup 2007 gutgeheissen. Das auf Mikrofonen gut sichtbare Alinghi-Logo stellt unzulässige unentgeltliche Schleichwerbung und damit eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots dar.