Beschwerde gegen „Erotic Night“ gutgeheissen
Bern, 18.8.2009 - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen die Sendung „Erotic Night“ von Schweiz 5 gutgeheissen. Ein Zusammenschnitt mit Szenen aus dem Film „Ken Park“ verletzt den rundfunkrechtlichen Sittlichkeitstatbestand.