Verzicht auf ein Unternehmensjuristengesetz : Bundesrat nimmt Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen
Bern, 4.6.2010 - Der Nutzen eines Unternehmensjuristengesetzes bleibt eher unbestimmt, während dessen Nachteile, insbesondere die Erschwerung und Verlängerung von verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Verfahren, für eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer offensichtlich sind. Der Bundesrat hat am Freitag von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen und entschieden, auf die Ausarbeitung eines Unternehmensjuristengesetzes zu verzichten.