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Veröffentlicht am 18. Oktober 2010

Beschwerde gegen Beitrag von "Cash TV" gutgeheissen

Bern, 18.10.2010 - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen hat eine Beschwerde gegen das auf SF 2 ausgestrahlte Wirtschaftsmagazin "Cash TV" gutgeheissen. Im beanstandeten Beitrag ging es um die bevorstehende Abstimmung über die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge.