Beschwerde gegen Beitrag von "Cash TV" gutgeheissen
Bern, 18.10.2010 - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen hat eine Beschwerde gegen das auf SF 2 ausgestrahlte Wirtschaftsmagazin "Cash TV" gutgeheissen. Im beanstandeten Beitrag ging es um die bevorstehende Abstimmung über die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge.