Fernsehen muss Umfragen differenziert vermitteln - UBI wies Mehrheit der Beschwerden ab
Bern, 17.6.2011 - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) wies am Freitag in fünf von neun Fällen Beschwerden gegen Beiträge zu Meinungsumfragen vor eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen am Schweizer Fernsehen ab. Auf eine trat sie nicht ein, drei Fälle hiess sie gut. Sie betonte, dass die Vermittlung von Meinungsforschung differenziert sein muss.