Gesetzliche Lücken im Vollzug der flankierenden Massnahmen schliessen
Bern, 6.7.2011 - Die flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit funktionieren grundsätzlich gut. Sie müssen aber in einzelnen Bereichen ergänzt werden. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) am 6. Juli 2011 beauftragt, Massnahmen zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit zu ergreifen. Weiter soll die Durchsetzbarkeit von Normal- und Gesamtarbeitsverträgen verbessert werden. EVD-Vorsteher Johann N. Schneider Ammann hat dem Bundesrat einen entsprechenden Antrag gestellt. Zudem beschäftigt sich der Bundesrat mit Fragen und möglichen Massnahmen, die sich im weiteren Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit und der Zuwanderung stellen.