SRG diskriminiert "Alternative Linke" nicht
Bern, 11.10.2011 - Anlässlich der heutigen öffentlichen Beratung hat die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) beschlossen, eine Beschwerde von "La Gauche – Alternative Linke – La Sinistra" wegen Verweigerung des Zugangs zum Radio- und Fernsehprogramm abzuweisen.