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Veröffentlicht am 19. Oktober 2011

Frankenstärke: Verlängerung der Bezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung (KAE)

Bern, 19.10.2011 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Höchstdauer zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung per 1. Januar 2012 von 12 auf 18 Monate erhöht sowie die Beibehaltung der verkürzten Karenzfrist beschlossen. Im schwierigen Umfeld des starken Schweizer Frankens soll die verlängerte Bezugsdauer den Unternehmen zu einer grösseren Planungssicherheit verhelfen. Die Verordnungsänderung wird auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt und gilt bis am 31. Dezember 2013.