Den Umfang des Anwaltsgeheimnisses harmonisieren; Bundesrat verabschiedet Botschaft
Bern, 26.10.2011 - Der Bundesrat will den Umfang des Anwaltsgeheimnisses in den Verfahrensgesetzen des Bundes wie in der Zivil- und Strafprozessordnung regeln. Er hat am Mittwoch eine entsprechende Botschaft verabschiedet.