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Veröffentlicht am 26. Oktober 2011

Den Umfang des Anwaltsgeheimnisses harmonisieren; Bundesrat verabschiedet Botschaft

Bern, 26.10.2011 - Der Bundesrat will den Umfang des Anwaltsgeheimnisses in den Verfahrensgesetzen des Bundes wie in der Zivil- und Strafprozessordnung regeln. Er hat am Mittwoch eine entsprechende Botschaft verabschiedet.