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Veröffentlicht am 27. März 2012

Nicht sachgerechter Fernsehbeitrag über Chaplin-Museum

Bern, 27.3.2012 - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen einen Nachrichtenbeitrag der Télévision Suisse Romande über das beabsichtigte Chaplin-Museum einstimmig gutgeheissen. Das Rundfunkrecht wurde verletzt, weil die Sichtweise eines angeblichen Investors, dem im Beitrag Beziehungen zur Russischen Mafia vorgeworfen werden, nicht zum Ausdruck kam.