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Veröffentlicht am 13. Juni 2013

Zulässige Radio-Wahlempfehlung zum Eurovision Song Contest

Bern, 13.6.2013 - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen einen Beitrag von Radio DRS 3 zur schweizerischen Endausscheidung für den Eurovision Song Contest 2013 abgewiesen. Die gerügten Wahlempfehlungen der Musikredaktion haben keine rundfunkrechtlichen Bestimmungen verletzt.