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Veröffentlicht am 30. Januar 2017

Schliessung Poststelle Crémines BE: Die Post muss den Dialog mit den Nachbargemeinden nachholen

Bern, 30.1.2017 - Nicht nur die Standortgemeinde, sondern auch andere Gemeinden können von der Schliessung einer Poststelle betroffen sein. Diese mitbetroffenen Gemeinden haben nach Art. 34 Postverordnung die gleichen Rechte wie die Standortgemeinden. Die Post muss sie zur geplanten Schliessung oder Verlegung der Poststelle oder Postagentur anhören und mit ihnen nach einer einvernehmlichen Lösung suchen. Kommt keine solche Lösung zustande, haben die mitbetroffenen Gemeinden das Recht, die PostCom anzurufen.