Schliessung Poststelle St. Stephan BE: Die Post muss eine Agenturlösung suchen
Bern, 30.1.2017 - Art. 14 Abs. 5 des Postgesetzes gibt der Post den Auftrag, landesweit ein flächen-deckendes Netz von Zugangspunkten sicherzustellen. Die Post muss daher im Interesse einer optimalen Versorgung selber nach einer Agenturlösung suchen oder die Gemeinde bei dieser Suche zumindest aktiv unterstützen. Zudem darf die Post Angebote für die Postversorgung nicht davon abhängig machen, ob die Gemeindebehörde eine Einverständniserklärung unterzeichnet.