Preisausgleich für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse: Anpassung der Referenzpreise
Bern, 9.2.2017 - Der Gemischte Ausschuss des Freihandelsabkommens Schweiz-EU von 1972 beschloss am 8.02.2017 die im Protokoll Nr. 2 des Freihandelsabkommens über bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse festgelegten Referenzpreise auf den 1. März 2017 anzupassen. Auf das gleiche Datum werden auch die Referenzpreise für den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten mit Drittländern angepasst.