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Veröffentlicht am 14. Februar 2017

Weitere Massnahmen zur administrativen Entlastung der Seilbahnen

Bern, 14.2.2017 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) haben unter Einbezug betroffener Kantone, Verbände, Unternehmen und weiterer Ämter Massnahmen beschlossen, um die Seilbahnunternehmen innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens administrativ zu entlasten. Dazu gehören beispielsweise erweiterte Vorprüfungen von Baudossiers, Schulungen von Projektleitenden, elektronische Hilfsmittel und Verfahren sowie die Klärung des Umgangs mit Normen. Die Massnahmen ergänzen bereits laufende Gesetzes- und Verordnungsanpassungen im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes 2017 - 2019.