Bundesrat setzt weitere Verstärkung der Missbrauchsbekämpfung in Kraft
Bern, 16.3.2017 - In den vergangenen Jahren sind die Massnahmen gegen Missbrauch auf dem Arbeitsmarkt stetig verstärkt und die Umsetzung optimiert worden. Nun will der Bundesrat eine weitere Verstärkung der Missbrauchsbekämpfung in Kraft setzen: Per 1. April 2017 wird eine Änderung des Entsendegesetzes (EntsG) wirksam, welche die Verwaltungssanktionen verschärft und die Voraussetzungen zur Verlängerung von Normalarbeitsverträgen (NAV) mit Mindestlöhnen regelt.