Ausfuhr- und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung soll definitiv geregelt werden
Bern, 10.5.2017 - Die Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung soll ins ordentliche Recht überführt werden. Dies hat der Bundesrat am 10. Mai 2017 beschlossen. Bis im Herbst 2017 bereitet das WBF eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage vor.