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Veröffentlicht am 16. Juni 2017

Verordnungsänderungen zur Umsetzung von Art. 121a BV: Bundesrat legt Eckwerte vor

Bern, 16.6.2017 - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 16. Juni 2017 entschieden, wie er den Verfassungsartikel zur Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV) und das entsprechende Gesetz auf Verordnungsstufe umsetzen will. Im Zentrum stehen dabei die Modalitäten der Stellenmeldepflicht, mit der stellensuchende Personen in der Schweiz gefördert werden sollen.