Die SKE klärt die Pflicht zur Kostenübernahme bei Streckensperrungen
Bern, 26.6.2017 - Die Infrastrukturbetreiberinnen müssen die Kostenaufteilungen bei Streckensperrungen der letzten Jahren neu beurteilen. Die Schiedskommission im Eisenbahnverkehr (SKE) hat in einem jüngst erlassenen Entscheid die geltenden Grundsätze zur Kostenübernahme bei Streckensperrungen geklärt.