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Veröffentlicht am 26. Juni 2017

Die SKE klärt die Pflicht zur Kostenübernahme bei Streckensperrungen

Bern, 26.6.2017 - Die Infrastrukturbetreiberinnen müssen die Kostenaufteilungen bei Streckensperrungen der letzten Jahren neu beurteilen. Die Schiedskommission im Eisenbahnverkehr (SKE) hat in einem jüngst erlassenen Entscheid die geltenden Grundsätze zur Kostenübernahme bei Streckensperrungen geklärt.