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Veröffentlicht am 22. August 2006

Unzulässige Werbung bei U1 TV und Star TV

Bern, 22.8.2006 - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat Beschwerden gegen U1 TV und Star TV gutgeheissen. Die Werbespots zum Herunterladen von Pornovideos auf das Mobiltelefon verletzen das Programmrecht.