Unzulässige Werbung bei U1 TV und Star TV
Bern, 22.8.2006 - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat Beschwerden gegen U1 TV und Star TV gutgeheissen. Die Werbespots zum Herunterladen von Pornovideos auf das Mobiltelefon verletzen das Programmrecht.