Mindestzahl bei den Kontrollen der flankierenden Massnahmen erhöht
Bern, 23.8.2017 - Die jährliche Mindestzahl der FlaM-Kontrollen auf Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen wird von 27‘000 auf 35‘000 erhöht. Der Bundesrat hat am 23. August 2017 eine Änderung der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV) beschlossen. Die Erhöhung der Kontrollvorgaben trägt der heutigen Situation Rechnung. Die aktuell geltende Mindestzahl wird in der Realität bereits übertroffen. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.