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Veröffentlicht am 14. Juni 2018

Sonderrangierung im Rangierbahnhof Chiasso darf verrechnet werden

Bern, 14.6.2018 - Die Infrastrukturbetreiberin darf die Kosten der sog. «Sonderrangierungen» auf die Eisenbahnunternehmen überwälzen. Die SKE hat die entsprechende Klage eines Güterverkehrsunternehmens abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.