PostCom erlässt Verordnung über Mindeststandards für Arbeitsbedingungen im Postsektor
Bern, 11.10.2018 - Im weitgehend liberalisierten Postmarkt hat die PostCom Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen festgesetzt, die am 1. Januar 2019 in Kraft treten werden. Die Mindeststandards schützen Angestellte, die keinen gesamtarbeits-vertraglichen Schutz geniessen, vor Lohndumping, müssen aber gleichzeitig auch den Markteintritt von neuen Anbieterinnen ermöglichen. Die Sozialpartner können darüber hinaus andere Bedingungen vereinbaren.