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Veröffentlicht am 8. November 2019

Strittige "Kassensturz"-Beiträge

Bern, 8.11.2019 - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat eine Beschwerde gegen einen "Kassensturz"-Beitrag von Fernsehen SRF über einen "schikanösen Chef" ebenso gutgeheissen wie die dazugehörige Online-Zusammenfassung. Abgewiesen hat sie eine Beschwerde gegen einen anderen Beitrag des Konsumentenmagazins über Viehhändler. Als programmrechtskonform erachtete die UBI einen in der Late-Night-Show "Deville" von Fernsehen SRF ausgestrahlten satirischen Beitrag, in welchem Jesus mit Influencern verglichen wurde.