PostCom stellt keine unerlaubte Quersubventionierung fest
Bern, 17.12.2019 - Die Schweizerische Post hat keine Erlöse aus dem 50-Gramm-Monopol verwendet, um unerlaubterweise Verbilligungen auf Produkte zu gewähren, die im Wettbewerb stehen. Dies haben vertiefte Abklärungen der Eidgenössischen Postkommission PostCom ergeben. Grund für die Abklärungen war, dass die Post für das Geschäftsjahr 2018 den jährlichen pauschalen Nachweis der Einhaltung des Quersubventionierungsverbotes nicht erbringen konnte. Sie musste deshalb im Einzelfall, das heisst bezüglich spezifischer Dienstleistungen und Produkte darlegen, dass sie keine unzulässigen Quersubventionierungen vorgenommen hatte.