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Veröffentlicht am 26. März 2020

UBI: Freie Meinungsbildung und Diskriminierungsverbot

Bern, 26.3.2020 - Im Jahr 2019 gingen bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) 30 neue Beschwerden ein. Im gleichen Zeitraum erledigte die UBI 35 Verfahren. In drei Fällen stellte sie eine Rechtsverletzung fest. Dies geht aus dem Tätigkeitsbericht der UBI hervor.