Die Schweiz und 18 weitere WTO-Mitglieder führen ein vorläufiges Berufungsverfahren für Handelsstreitigkeiten ein
Bern, 30.4.2020 - Da das WTO-Berufungsorgan seit Dezember 2019 blockiert ist, haben die Schweiz und 18 weitere WTO-Mitglieder die WTO am 30. April 2020 über eine vorläufige multipartite Vereinbarung formell benachrichtigt. Diese sieht ein Berufungsverfahren mittels Schiedsgericht vor. Dieses Verfahren stützt sich auf die bestehenden WTO-Regeln und gelangt zwischen den teilnehmenden Mitgliedern nur so lange zur Anwendung, bis das Berufungsorgan erneut funktionsfähig ist. Der Bundesrat hat am 3. April 2020 beschlossen, dass die Schweiz sich dieser Vereinbarung anschliesst.