Tätigkeitsbericht der UBI: sechs Beschwerden im Jahr 2021 gutgeheissen
Bern, 18.3.2022 - 2021 schloss die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) 37 Fälle ab. In sechs Verfahren, die fünf Sendungen aus SRG-Programmen betrafen, stellte sie eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots fest. Zum ersten Mal bildete ein Inhalt auf Instagram Gegenstand einer Beschwerde. Dies geht aus dem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht der UBI hervor.