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Veröffentlicht am 3. November 2022

Smood SA ist nicht meldepflichtig

Bern, 3.11.2022 - Nach einer eingehenden Prüfung des Geschäftsmodells und gestützt auf ein Gutachten ist die Eidgenössische Postkommission PostCom zum Schluss gekommen, dass die Firma Smood SA nicht meldepflichtig ist. Sie qualifiziert die Verträge zwischen Smood und ihren Lieferanten als Kaufverträge, mit denen Smood Waren erwirbt, die sie anschliessend an ihre Kunden weiterverkauft. Dieses Modell erfüllt nicht die Voraussetzung zur Erbringung von Postdienstleistungen für Dritte.